ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN DER L.Z.B. BAUSYSTEME GMBH
Stand: 05/2018
1. Allgemeines
Sämtliche Geschäfte erfolgen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nur zu den nachstehenden Bedingungen, die der Auftraggeber durch die Bestellung als für sich bindend anerkennt. Bedingungen unserer Geschäftspartner verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Bestellung
Mündliche und fernmündliche Aufträge sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware entsprechen. Unsere Angebote sind freibleibend, Proben gelten als Durchschnittsmuster und sind nicht verbindlich.
3. Berechnung
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder anderer, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Die Berechnung erfolgt stets zu unseren am Liefertage gültigen Preisen, unfrei ab unserem Lager oder Herstellerwerk, ausschließlich etwaiger Verpackungskosten, soweit nicht anders vereinbart und vermerkt. (Maßgebend ist das im Herstellerwerk festgestellte Abgangsgewicht.) Soweit nach Liefermenge gestaffelte Preise bestehen, wird unabhängig vom ursprünglich genannten Staffelpreis derjenige Preis in Rechnung gestellt, welcher der gelieferten Menge entspricht.
4. Zahlung
Zahlungen innerhalb von 8 Tagen mit 2 % Skonto oder binnen 14 Tagen netto. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Skonto ist jedoch, dass keine älteren Rechnungen unbeglichen sind. Sondervereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Solange Forderungen bestehen, sind wir jederzeit ohne Angabe von Gründen berechtigt, Sicherheitsleistungen zu verlangen. Eingehende Zahlungen werden grundsätzlich gegen die ältesten Verbindlichkeiten verrechnet. Gegenüber unseren Forderungen sind Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind die bankmäßigen Debetzinsen, zumindest jedoch 12 % p.a. zu zahlen.
5. Lieferung und Abnahme
Die Liefertermine sind freibleibend. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Lieferpflichten und Lieferfristen ruhen, solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist. Für den Fall, dass Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers entstehen, behalten wir uns vor, die weitere Erfüllung von uns zweckmäßig erscheinenden Sicherheiten abhängig zu machen. Betriebsstörungen, Arbeiter- oder Rohstoffmangel, Streiks, Verkehrsstörungen und Verfügungen von hoher Hand sowie sonstige Fälle höherer Gewalt befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Lieferpflicht. Sie berechtigen uns außerdem, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
6. Mahn- und Inkassospesen
Der Käufer verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Wir verrechnen Schuldnern, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von EUR 5,00.
7. Versand
Sämtliche Sendungen erfolgen unfrei ab Werk bzw. ab Lager und reisen auf Gefahr des Käufers. Die Wahl des Versandweges und der Versandart erfolgt durch uns. Wünsche des Käufers werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
8. Vertragsrücktritt
Bei Annahmeverzug, Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.
9. Gewährleistung
Eine Haftung für Verwendungseignung übernehmen wir nicht, da wir keinen Einfluss auf die Verarbeitung haben. Gebrauchsanweisungen sind nach bestem Wissen auf Grund von Erfahrungen und Versuchen erstellt, eine Haftung hieraus ist ausgeschlossen. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware sofort nach Empfang, jedenfalls aber vor Verarbeitung zu prüfen. Mängelrügen sind unverzüglich geltend zu machen. Mängelrügen, die nach Weiterverkauf, nach der Verarbeitung oder später bei uns eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Sind Mängelrügen berechtigt, so werden wir nach unserem Ermessen Wandlung, Minderung oder entsprechende Ersatzlieferung anbieten. Ansprüche auf Ersatz mittelbaren oder unmittelbaren Schadens sind in jedem Falle, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
Dies gilt nicht, soweit uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden. Für schriftliche technische oder sonstige Ratschläge haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Eine Haftung für mündliche Ratschläge ist ausgeschlossen.
Ansprüche aus dem Kaufvertrag sind ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht übertragbar.
10. Eigentumsvorbehalt
Unsere Waren gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus den gegenseitigen Geschäftsbeziehungen getilgt hat. Der Käufer hat uns unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Dritte ein Recht an der Vorbehaltsware begründen oder geltend machen wollen.
Mit der jeweiligen Annahme unserer Produkte tritt der Käufer bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen seine aus der Weiterveräußerung der uns gehörenden Waren entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Der Käufer ist berechtigt, über unser Vorbehaltseigentum und die uns abgetretenen Forderungen im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsbetriebes zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen uns gegenüber fristgerecht nachkommt; außergewöhnliche Verfügungen, wie insbesondere Sicherungsübereignungen oder -abtretungen oder Verpfändungen, sind dem Käufer jedoch nicht gestattet.
11. Änderungen
dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Die Nichtigkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Für beide Teile ist Erfüllungsort Graz.Für die Rechtsbeziehung zwischen dem Käufer und uns ist österreichisches Recht maßgebend.
13. DSGVO
Wir verweisen auf unsere Datenschutzerklärung auf www.lzb.at/de/datenschutz